Danke, sehr anschaulich

solstitium, Mittwoch, 24.03.2021, 18:24 (vor 1101 Tagen) @ Friedrich2673 Views
bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 24.03.2021, 19:11

Mir bleiben da noch zwei Fragen.
Da die GbR in diesem speziellen Fall "ins Leere" zu laufen droht, noch zwei Ideen, die da so herumgeistern.

Andreas Clauss referierte kurz vor seinem plötzlichen Ableben intensiv über die Thematik Stiftungen für genau diesen Zweck (Immobilien).

Frage 1:
Hatten bei dem letzten Lastenausgleichgesetz Stiftungen einen Vorteil?

Kriegt das wer heraus?

Frage 2:

bzgl. der Eintragung

Hat der Staat eine Informationspflicht gegenüber dem Eigentümer?
Sprich, ist diese Eintragung nicht erst dann vakant, sofern der Eigentümer auch davon Kenntnis besitzt. (Ansonsten kann er sich ja nicht schadlos halten und verliert letztlich seine Immobilie, nur weil er von der Zwangshypothek nichts wusste.)

Hier also die Frage, wie das durch wen an den Besitzer (bei der GbR, wie zu sehen können das ja viele Personen sein) als Information weitergeleitet wird.

Solang der Besitzer im Inland verweilt, alles nicht so schwierig.
Ist er aber im Ausland und dort gelten u.U. andere Gesetze hisichtlich "Zustellung", z.B. Frankreich, dann kann der Staat oder das Grundbuchamt nie beweisen, dass die Information über die Hypothek jemals zugestellt wurde.

Netto würde daraus letztlich zwar eher oder "nur" ein Zeitgewinn resultieren, aber bei Geld gehts nun mal, siehe Fälligkeiten, um nichts Anderes, als Zeit.


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