gutes Timing (für die so spät Angeklagten)

valuereiter, Dienstag, 02.03.2021, 13:02 (vor 1151 Tagen) @ DT2656 Views

Es gab meines Wissens noch die NS Prozesse wie den Auschwitz-Prozess usw., aber da gab es meines Wissens nicht mal lebenslänglich

das war ja auch ein Prozess nach deutschem Nachkriegs-Friedensrecht - nicht nach de facto "Kriegsrecht" - und auch nicht nach dem Recht, was zur Zeit der Verbrechen formal gültig gewesen wäre

(meines Wissens war Mord auch zwischen 1933 und ´45 in D theoretisch strafbar - wurde halt nur nicht verfolgt, wenn im Sinne von Führer und Partei gemordet wurde)


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