gutes Timing (für die so spät Angeklagten)
Es gab meines Wissens noch die NS Prozesse wie den Auschwitz-Prozess usw., aber da gab es meines Wissens nicht mal lebenslänglich
das war ja auch ein Prozess nach deutschem Nachkriegs-Friedensrecht - nicht nach de facto "Kriegsrecht" - und auch nicht nach dem Recht, was zur Zeit der Verbrechen formal gültig gewesen wäre
(meines Wissens war Mord auch zwischen 1933 und ´45 in D theoretisch strafbar - wurde halt nur nicht verfolgt, wenn im Sinne von Führer und Partei gemordet wurde)