Allerdings nur national ausgeschrieben: Verjährungsfrist 3 Jahre.

Miesepeter, Montag, 01.03.2021, 19:22 (vor 1144 Tagen) @ BerndBorchert2623 Views

Wer also ohnehin von dem Land die Nase voll hat und ihm den Rücken kehrt, kann es bei GEZ und Halteverbot noch mal richtig krachen lassen [[zwinker]]

Gruss,
mp


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