Allerdings nur national ausgeschrieben: Verjährungsfrist 3 Jahre.
Wer also ohnehin von dem Land die Nase voll hat und ihm den Rücken kehrt, kann es bei GEZ und Halteverbot noch mal richtig krachen lassen
Gruss,
mp
Wer also ohnehin von dem Land die Nase voll hat und ihm den Rücken kehrt, kann es bei GEZ und Halteverbot noch mal richtig krachen lassen
Gruss,
mp