Ich habe mich nur an deiner Lebenserwartung gestört, die in Wahrheit "Lebenserwartung bei Geburt" ist. Hier nochmals ein Beispiel:

Zürichsee, Dienstag, 22.12.2020, 13:54 (vor 1220 Tagen) @ Linder1913 Views
bearbeitet von Zürichsee, Dienstag, 22.12.2020, 13:58

Am Einfachsten kann ich das am Jahrgang 1952 erklären. Dieser Jahrgang hat eine
"Lebenserwartung bei Geburt" von 68 Jahren.

Damit ist die Rechnung ganz einfach: 1952 + 68 = 2020
In Jahr 2020 haben also die 1952 Geborenen ihr durchschnittliches Alter erreicht.

Die landläufige Meinung ist immer noch, dass die Lebenserwartung JETZT 82 Jahre ist.
Dies ist falsch und spielt den Versicherungen in die Hände. Diese jammern auf hohem
Niveau, dass die Lebenserwartung zu hoch ist, um damit noch Gewinne zu erzielen.

Dabei lassen sie unerwähnt, dass sie schon lange ein Geschäft mit den früher Verstorbenen
gemacht haben. Bei uns in der Schweiz sind dies alle, die in das Berufs-Vorsorge-Gesetz
BVG einbezahlen. Bei allen Ledigen, die vor der Pensionierung versterben, fällt das einbezahlte
Kapital den Versicherungen anheim. Und auch bei den Verheirateten bekommt die Frau nur 60%
der Rente.

Das Gleiche gilt auch für die AHV.

LG Zürichsee


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