Kurze Info zu meinem geplanten "Demo-Singen" - Situation Rumänien

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 22.11.2020, 09:39 (vor 1248 Tagen) @ Veedel2892 Views

Ich habe meinen Antrag auf Lizenz (braucht man, wenn man im öffentlichen Raum was macht) am Montag gestellt. Auf meine Nachfrage hin am Mittwoch sagte man mir, dass ich am Donnerstag Antwort bekäme. Das war nicht der Fall. Am Freitag bekam ich einen Anruf von der Stadtverwaltung, wobei man mich um meine Mailadresse gebeten hat.

Am selben Tag (die Stadtverwaltung hat am Freitag Öffnungszeiten von 8 Uhr - 13 Uhr) bekam ich um 12.55 Uhr eine Mail, aus der hervorgeht, dass man mein Vorhaben mit Hinweis auf die Corona-Schutzbestimmungen nicht genehmigt. Es fällt unter die Kategorie "Konzert" oder auch "Demonstration", und beides ist generell verboten, auch in privaten Räumlichkeiten, ungeachtet der Personenzahl.

Nun hätte ich das ohnehin verschoben, zumal wir ab Freitag abend einen Wettereinbruch hatten, der mit anhaltendem Regen, teilweise mit Schnee vermischt, und Temperaturrückgang verbunden war. Da bleibt kaum jemand auf der Straße stehen und hört zu.

Jetzt gehts zum nächsten Schritt. Am 6. Dezember sind Parlaments- und Senatswahlen. Da sitzen im Wahllokal so zwischen 5 und 10 Mitarbeiter, davor die Türsteher, usw. dann kommen die Leute zum Wählen herein, max. 5 an einem Stück, usw.

Jeder weiß, dass diese Billigmasken nicht zum Infektionsschutz dienen können, das räumt auch der Hersteller ein. Sie schließen nicht hermetisch ab. Das bedeutet im Klartext, dass jemand aus dem Konsortium der Wahlhelfer, der infiziert ist, oder ein infizierter Wähler, seine Viren im Raum verteilen kann. Wenn man behauptet, dass man die Verbreitung durch die Masken verhindert, dann ist das Blödsinn. Jeder, der im Physikunterricht nicht permanent geschlafen hat, weiß, dass sich diese Aerosolpartikel per Diffusion im Raum verteilen, das hat auch Herr Brown mit seiner Molekularbewegung herausgefunden.

Das bedeutet also, wenn man tatsächlich Angst vor eine Ansteckung hat und diese verhindern will, dann dürfte nichts stattfinden, wo sich in einem Raum eine bestimmte Personengruppe von morgens bis abends aufhält, und in diesen Raum gehen so ein paar hundert Leute am Wahltag hinein und wieder heraus. In dem Fall handelt es sich um ein Klassenzimmer einer Schule (die Wahllokale befinden sich überwiegend in Schulgebäuden). Natürlich das Ganze dem gegenübergestellt, was man mir von der Stadtverwaltung aus Gründen der Verhinderung der Verbreitung von Coronaviren untersagt hat, nämlich alleine im Freien zu musizieren, und auf der anderen Straßenseite stehen manchmal Leute - im Abstand, - und die hören sich ein oder zwei Stücke an und gehen dann weiter. Wenn das also schon gefährlich ist, dann weiß ich nicht, wie man den Wahlvorgang dann bezüglich der Gefährlichkeit beurteilt.

Mein Plan: Ich setze mich am Montag mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, der sich auch im Verfassungsrecht auskennt. Dann wird eine offizielle Anfrage an die zuständige Stelle (weiß ich noch nicht, evtl. Innenministerium) gerichtet, worin man unter Anführung der beiden Beispiele (Musizieren im Freien und Wahlvorgang, beides unter dem Gesichtspunkt der Gefährlichkeit) um Aufklärung bittet. Allerdings wird man da bei der Formulierung auch auf Eile drängen. Sowieso kommt da nur Larifari dabei heraus, was anderes erwarte ich da nicht. Aber das Ganze wird man dann schon dort publizieren, wo es (vor der Wahl) hingehört.

Mittlerweile hat mich die Realität "rechts überholt". Ganz neu wurde erlassen, das unsere Stadt ab kommenden Montag, also morgen, eine Totalquarantäne verordnet bekommt. Das bedeutet, ohne zwingenden Grund darf man seine Wohnung/Haus nicht mehr verlassen, - und für den Grund gibts extra Formulare, die man ausfüllen und bei Kontrollen vorzeigen muss. Leute, die beruflich unterwegs sind, haben wieder andere Formulare sowie Bescheinigungen der Firmen, Leute, die zum Lebensmitteleinkauf gehen, da gibts bestimmte Stunden für bestimmte Altersgruppen, unter 65 von x Uhr bis x Uhr, über 65 wieder andere Zeiten, usw. Die anderen Geschäfte, also alles außer Lebensmittel und Apotheken, sind geschlossen.

Es wird also immer blöder. Das Ganze ist auf 14 Tage beschränkt, schließt also den Wahltag am 6. Dezember mit ein. Nun habe ich aber von der Kreis-Gesundheitsbehörde was gelesen, dass es erlaubt wäre, zur Wahl zu gehen. Der größte Hammer in meinen Augen. Da kommt nun - im Net - eine richtig schöne Diskussion in Gang.


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