Auftrag an die Staatsanwaltschaft

Rain, Freitag, 13.11.2020, 12:48 (vor 1325 Tagen) @ Albrecht3238 Views

Lieber Albrecht,

was Du schreibst, ist nicht ganz richtig.

Es gibt Offizialdelikte, wie Tötungsdelikte usf., die werden von der Staatsanwaltschaft (zunächst von ihrem Arm, der Polizeit) nach Kenntnisnahme ohne weiteres verfolgt.

Es gibt Antragsdelikte, wie fahrlässige Körperverletzung usf., die werden nur nach Strafantrag verfolgt.

Die Einflußnahme der Politik beginnt später, wenn die Weisung gegeben wird, bestimmte Ermittlungen nicht, verstärkt oder in eine gewisse Richtung zu verfolgen.

Auch ein Mittel ist, einen bestimmten Staatsanwalt zu beauftragen. Das war im Kachelmann-Fall so.

Es ist auch möglich, daß die Staatsanwaltschaft schlichtweg kein Personal bekommt, um besondere Straftaten zu verfolgen.

Oder langfristig: Bei der Einstellung der Staatsanwälte kann man auch drehen. Staatsanwalt will kaum jemand sein, die meisten machen das nur am Anfang ihrer Berufstätigkeit als Türöffner ins Richteramt. Wer das möchte, fällt natürlich nur positiv auf, handelt also mainstreamig.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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