Herr Schwab anzeigen...

Rain, Freitag, 13.11.2020, 12:40 (vor 1325 Tagen) @ el_mar3279 Views

kannst Du selbstverständlich, lieber el_mar, Du mußt aber beachten, daß die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden sind. Und daher kein Verfahren gegen ihn eröffnen werden.

Zudem kann man derzeit nicht den kausalen Tatbeitrag eingrenzen, den er leistet.

Auch das ist Strategie, weil man durch Verteilung der Verantwortlichkeiten im Ergebnis niemanden haftbar machen kann.

Schlußendlich fehlt es noch am Schaden.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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