Vielen Dank für den Link!

tar ⌂, Gehinnom, Samstag, 31.10.2020, 20:45 (vor 1275 Tagen) @ cassi2300 Views
bearbeitet von tar, Samstag, 31.10.2020, 20:49

Auch wenn er wohl von jemand anderem hier irgendwo gepostet wurde, ist das echt lesenswert.

Zusammenfassung:

1. Verletzung der Koch'schen Postulate (= "Goldstandard") bzgl. der Feststellung eines Krankheitserregers
- bis dato liegt SARS-CoV2 nicht als Primer vor (also isoliert und gereinigt (purificated))
- es gibt nur Rekonstruktionen zusammengesuchter Teilsequenzen, für die es keinen Nachweis der Krankheitserregung gibt

2. Corona
- die Krankheit selbst ist nicht klar definiert (sobald irgendwas mit den Atemwegen ist, gilt man als Corona-krank) und kann mangels Erregerprobe auch nicht reproduziert bzw. verifiziert werden

3. PCR
- ist gemäß Erfinder nicht zum Feststellen von Infektionen geeignet
- kann nicht auf SARS-CoV2 testen, da kein entsprechender Primer existiert
- testet aktuell auf ungeprüfte Rekonstruktionen und auf ältere Corona-DNA-Sequenzen (also ältere Grippe-Viren)
- deren Resultate sind damit gänzlich unbrauchbar
- selbst wenn man einen vorliegenden Primer hätte und die Tests vernünftige Ergebnisse liefern würden, wäre dies immer noch kein Nachweis für eine Infektion, geschweige denn eine Krankheit, da Überbleibsel verschiedener Viren auch in jedem gesunden Menschen stecken
- d.h. symptomlose Menschen zu testen, ist grundsätzlich Schwachsinn

Da die Grundlage eines verifizierten Krankheitserregers fehlt, die Krankheit selbst nicht klar definiert ist und die Ergebnisse der durchgeführten Tests vollkommen unbrauchbar sind, können meines Erachtens nach auch die damit begründeten Maßnahmen nur rechtswidrig sein. Der ganze Zinnober widerspricht offenkundig jeglicher Wissenschaftlichkeit.

--
Gruß!™

Time is the school in which we learn,
Time is the fire in which we burn.


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