Wozu dann noch eine Erststimme beim Wahlrecht ?

Dieter, Mittwoch, 05.08.2020, 10:04 (vor 1353 Tagen) @ tradi1328 Views

Hallo tradi,

besten Dank für diese Info aus dem Koalitionsvertrag, der letztendlich die gängige Praxis bestätigt.
Nach unserem Demokratieverständnis schon immer bemängelt, aber schwarz auf weiß eine Vereinbarung der Koalitionäre im Bundestag zu lesen, die eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt, ist schon beachtenswert und zeugt von der kriminellen Energie der politischen Kaste.

Sie trauen sich, offen den permanenten Gesetzesbruch zu zeigen. Vermutlich weil sie wissen, daß diese politische Kaste auch die Staatsanwaltschaft in der Hand hat und somit keine Hemmungen haben braucht, gegen Gesetze zu verstoßen.

Vor diesem Hintergrund ist das gesamte Wahlsystem zu hinterfragen. Wieso noch eine Erststimme?
Die Zweitstimme reicht doch, wenn derjenige der aufgrund seiner Erststimme ins Parlament kam, doch entscheiden muß, was andere vorgeben.

Ich werde meinen Bundestagsabgeordneten, der per Erststimme in meinem Wahlkreis in den Bundestag kam, anschreiben und ihm meine Sicht der Dinge darstellen und um Stellungnahme bitten. Erfahrungsgemäß bekomme ich darauf eine persönliche Antwort. (werde ich aber nicht veröffentlichen)
Wenn sehr viele Bürger ihre Parlamentarier direkt anschreiben, sensibilisiert das vielleicht auch die politische Kaste hierfür.

Gruß Dieter


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