Ergo gilt der alte Sponti Spruch ...

NST, Südthailand, Dienstag, 04.08.2020, 14:44 (vor 1359 Tagen) @ Linder1916 Views
bearbeitet von NST, Dienstag, 04.08.2020, 15:06

Das BVG hat bereits vor Jahren alle Wahlen seit Mitte der 50er für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt.
Dies gilt ergo auch für alle Koalitionsverträge und Gesetze, die seit dieser Zeit ge- bzw. beschlossen wurden.

.... legal, illegal ---> scheissegal :-P

Wann wird die Realität anerkannt?

Der Krall hat einen guten Vorschlag gemacht für Wahlen: um seine Stimme abgeben zu dürfen, muss der Wähler eine Vorentscheidung treffen, zwischen 2 Alternativen: er bezieht Sozialtransfers/Subventionen egal welcher Art- Fall 1, dann verliert er das Wahlrecht oder er verzichtet auf jegliche Art von Sozialtransfers/Subventionen - Fall 2, nur dann darf er seine Stimme abgeben. Das gilt immer für 4 Jahre. Alle 4 Jahre kann man sich neu festlegen.

Eine glänzende Idee. [[top]] So würde der Sumpf schnell trocken gelegt. Mehr dazu findet man unter der Atlas Initiative. Eines ist sicher so kommt es nicht - denn das wäre eine Revolution. :-P
Die Plünderer dürften nicht mehr wählen [[zigarre]] und die wirklich Bedürftigen sind versorgt, aber eben nur die - das stellt den ganzen Sozialismus an die Wand. Nach ca. 2-3 Wahlperioden wäre der Saustall ausgemistet und die Schweine müssten wieder selbst nach Trüffeln suchen.
Gruss

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung