Das GG ist gut aber dem Wesen nach keine Verfassung
Daher gab es auch keine Volksabstimmung um es als Verfassung zu legitimieren.
Es ist ein quasi Übergangsgesetz, das seit über sechs Jahrzehnten Bestand hat.
Art. 146 GG zeugt davon, dass das Volk bisweilen nichts beschlossen hat - und somit auch nicht deren Vertreter - was dem Gesetz nach Verfassungsrang hat.
Ein Verfassungsgericht gibt es somit im Grunde auch nicht, es schimpft sich nur so.
Hätten wir eine rechtsgültige Verfassung, wäre Frau Merkel schon längst verurteilt und hinter Gittern.
P.S. @Meph, du hast übrigens ein "nicht" in deinem Beitrag vergessen.
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◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇