Nennst Du unsere Ursula eine Umwidmerin? Nein, ist sie hier nicht -> primär Green Deal, Abwägung zu COVID-19 Massnahmen
Schaust Du: ARD - Klimaschutz der EU Was sich der "Green Deal" vornimmt
Finanzierung
Um den "Green Deal" umsetzen, müssten laut EU-Kommission pro Jahr mindestens 260 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen aufgebracht werden - sowohl aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Sektor. Ein Weg sieht die EU in günstigen Krediten, die die Europäische Investitionsbank gewähren und so die Bereitschaft, zu investieren, steigern soll.
EU-Mitgliedsstaaten sollen künftig besonders klimafreundlich arbeitende Unternehmen besser fördern können.
Und die EU will Regionen, in denen sich die Umstellung auf die Klimaneutralität schwieriger gestaltet, finanziell unterstützen. Das betrifft etwa Gebiete, die von fossilen Brennstoffen abhängig sind. Für die finanzielle Hilfe sieht der "Green Deal" vor, einen "Just Transition-Fonds" einzurichten. Bis zu 100 Milliarden Euro plant die EU hierfür ein.
Ich nehme folgende Primärquellen: https://www.europarl.europa.eu
Schwerpunkte „Green Deal“ und digitale Agenda
Natürlich ist dieses Paket gerade auch unter dem Druck von COVID-19 (President EU) gemacht wurden.
Hier jetzt aus dem Original-Text - hier:
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 225, 310, 311, 312, 323 und 324 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Mai 2018 für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (COM(2018)0322),
– unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht vom 14. November 2018 mit dem Titel „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung“ ,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Oktober 2019 mit dem Titel „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“ ,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und ihrer Folgen ,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht und die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „European Economic Forecast – Spring 2020“ (Wirtschaftsprognose für Europa – Frühjahr 2020),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ ,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 zum Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa (COM(2020)0021),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2019 mit dem Titel „Steuergerechtigkeit in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft: BEPS 2.0“ ,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
jetzt kommt das juristisch nachgelagerte:
A. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie tragische und katastrophale Folgen für die Bevölkerung und die Angehörigen der Betroffenen hat;
B. in der Erwägung, dass die Wohlfahrts- und Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten durch die Krise stark belastet werden;
in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise gefährdete Bevölkerungsgruppen besonders hart trifft, was zu mehr Ungleichheit, Armut und Arbeitslosigkeit führt, die sozialen Unterschiede verschärft und die Sozial- und Beschäftigungsstandards in Europa aufweicht;
D. in der Erwägung, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, die europäische Säule der sozialen Rechte und das Übereinkommen von Paris umzusetzen;
E. in der Erwägung, dass die asymmetrischen Reaktionen der Mitgliedstaaten im Bereich der Wirtschaft die Konvergenzbemühungen der EU gefährden und zu Verzerrungen auf dem Binnenmarkt führen könnten;
F. in der Erwägung, dass viele Unternehmen schließen mussten oder Gefahr laufen, schließen zu müssen, und dass große Teile der Wirtschaft in der EU zum Erliegen gekommen sind;
G. in der Erwägung, dass die Krise die Wirtschaft der EU als Ganzes beeinträchtigt und dass zur Bewältigung der Krise die Begebung von Schuldtiteln und der Zugang zu Finanzmitteln zu gleichen Bedingungen sichergestellt werden müssen, und zwar auch für Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören;
H. in der Erwägung, dass nach der Wirtschaftsprognose der Kommission vom Frühjahr 2020 das BIP der EU voraussichtlich um 7,4 % sinken dürfte;
I. in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat nicht auf einen gemeinsamen Fahrplan für die Erholung nach der Krise einigen konnte; in der Erwägung, dass er jedoch die Kommission damit betraut hat, ein Aufbaupaket mit einem angepassten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) als Kernstück vorzulegen;
J. in der Erwägung, dass das Parlament bereits vor der COVID-19-Krise seine Besorgnis über den von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagenen Umfang des nächsten MFR zum Ausdruck gebracht hat, und zwar mit der Begründung, dass die EU so daran gehindert wird, ihren politischen Verpflichtungen nachzukommen und auf die wichtigen bevorstehenden Herausforderungen zu reagieren;
K. in der Erwägung, dass KMU das Rückgrat der Wirtschaft der EU bilden und weniger Bürokratie, zweckdienliche Vorschriften, eine bessere Vernetzung von Unternehmen und Wissenschaft sowie Investitionen in länderübergreifende Infrastruktur benötigen;
L. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 312 AEUV das Europäische Parlament dem MFR zustimmen muss;
M. in der Erwägung, dass die Kommission unverzüglich einen MFR-Notfallplan ausarbeiten muss, um die Begünstigten von EU-Programmen zu schützen und das Risiko von Unterbrechungen zu beseitigen, zu denen es kommen könnte, falls nicht rechtzeitig eine Einigung über den nächsten MFR erzielt wird und dieser dann nicht – wie vom Parlament ausdrücklich gefordert – am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann;
N. in der Erwägung, dass der MFR-Notfallplan uneingeschränkt mit dem Plan für die Erholung nach der Pandemie (dem Aufbauplan) vereinbar ist;
O. in der Erwägung, dass die EU am 9. Mai 2020 den 70. Jahrestag der Schuman-Erklärung feierte;
1. betont, dass die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Mittelpunkt der Strategie für die Erholung nach der Pandemie stehen müssen; weist erneut darauf hin, dass ihre Interessen vom Europäischen Parlament vertreten werden; warnt daher die Kommission davor, eine europäische Strategie für die Erholung nach der Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsmethode auf der Grundlage einer Zusammenarbeit der Regierungen auszuarbeiten;
2. weist nochmals darauf hin, dass die EU mit dem MFR als Haushaltsinstrument ihre Ziele verwirklicht; warnt die Kommission davor, eine europäische Strategie für die Erholung nach der Pandemie auszuarbeiten, die nicht auf dem MFR und seinen Programmen beruht; fordert, dass das Parlament an der Gestaltung, Annahme und Umsetzung des Aufbaufonds beteiligt wird und dass es im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung steht, damit die demokratische Rechenschaftspflicht sichergestellt ist;
3. beharrt darauf, dass der überarbeitete MFR und die Strategie der Union für die Erholung nach der Pandemie auf den Grundsätzen des wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts, des sozialen Dialogs und der Umgestaltung zu einer widerstandsfähigen, von Nachhaltigkeit geprägten, sozial gerechten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft beruhen sollten;
4. weist erneut darauf hin, dass eine der Hauptaufgaben des Parlaments darin besteht, die Exekutive zu kontrollieren; warnt die Kommission davor, bei der Vorlage ihres Aufbauplans irreführende Kennzahlen anzugeben; betont, dass die Glaubwürdigkeit der Union auf dem Spiel steht;
5. weist nochmals darauf hin, dass das Parlament dem MFR zustimmen muss; warnt die Kommission davor, einen überarbeiteten MFR vorzulegen, bei dem der Aufbauplan auf Kosten bestehender und künftiger Programme finanziert wird; warnt die Kommission davor, der Versuchung nachzugeben, Haushaltsinstrumente ohne Beteiligung des Parlaments zu schaffen und sich und diese Instrumente so der demokratischen Kontrolle zu entziehen; weist erneut auf die Möglichkeit hin, die Artikel 324 AEUV in diesem Zusammenhang bietet; ist bereit, alle Vorschläge abzulehnen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen; bekräftigt, dass das Parlament dem nächsten MFR nur zustimmt, wenn eine Einigung über die Reform des Eigenmittelsystems der EU zustande kommt;
etc..
Dies ist mit Verlaub die Fortführung der bewährten EU-Rahmenprogramme auf KMU-Ebene. Von imperialer Gewalt vermag ich dort nichts zu erkennen. Brüssel bleibt belgisch..
Gruß,
CenTao