Ich verstehe...

DarkStar, Freitag, 10.04.2020, 09:10 (vor 1696 Tagen) @ Ashitaka3568 Views

... leider nicht, wie du die Veränderung nicht sehen kannst?

Worauf du dich stützt, ist dieser Punkt:

"Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen."

Ja, und das bedeutet im wesentlichen nur, dass der Antragsteller nicht schon am 31.12.2019 (Vergangenheit) insolvent gewesen sein durfte!

Daran ist nix besonderes, weil es sich ja sonst ohnehin um Insolvenzverschleppung handeln würde. Man hat da also einen Gemeinplatz aufgenommen, damit jemand wie du denkt: "Prima, alles so wie immer." Genauso gut, hätte man der GB auch auftragen können, nochmal genau die Adresse des Antragssteller zu prüfen oder den Ausweis des GF.

Da ist aber nicht alles wie immer. Die zweite Stufe im Bankensystem hat keine Funktion mehr: Weder Haftungspuffer vor der ZB, um deren Assets (Geldwert!) zu schützen, noch eine Prüfungsfunktion.

Take it. Und pass dein Weltbild an, anstatt immer Pippi zu singen.

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DS
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"Things usually work --- until they dont."


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