Situation Schweiz - kein "Nettogeld" bei Covid-19-Krediten
Wie sind die Covid-19-Kredite in der Schweiz ausgelegt?
Die Hausbanken haben ihren Kunden die Möglichkeit geschaffen, einzig zum Zwecke der Sicherstellung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse auf einem dafür bestimmten Konto bis zu zum Kreditlimit (10% des Jahresumsatzes) ins Soll zu gehen.
Dies war nötig, um die Liquidität für die Abwicklung insbesondere von Gehältern sicherzustellen, denn das Geld der Arbeitslosenkasse zwecks Kurzarbeit wurde erst später überwiesen.
Diese Kredite müssen notabene zurückbezahlt werden und bis zu diesem Zeitpunkt können weder Dividenden ausgeschüttet, noch Übernahmen getätigt etc. werden.
Der Bund garantiert für den Kredit und die Geschäftsbank kann die Forderung als Sicherheit an die SNB abtreten/übertragen. (Details unten)
Der Antrag ist in der Tat administrativ einfach einzureichen, hier zum Antragsdokument:
https://covid19.easygov.swiss/wp-content/uploads/2020/03/COVID-19-KREDIT-Kreditvereinba...
Von Nettogeld keine Spur. Der Staat bürgt, bis zum Platzen der Kredite ändert dies an der Staatsverschuldung nichts. Und offenbar werden diese "Kredite" nicht als Guthaben eingebucht, sondern können lediglich als Soll erscheinen. Das ist meiner Meinung nach mehr Rauch als Feuer und erscheint als viel grösseres Paket als es eigentlich ist.