Emittentenhandel nicht vergessen

EM-Financial, Deutschland, Samstag, 22.04.2017, 15:22 (vor 2773 Tagen) @ nereus12207 Views

Hallo nereus,

ich danke Dir für Deine Recherchen, einmal mehr.

Auch ich halte es für sehr fraglich, zumindest erklärungsbedürftig, dass ein Beschuldigter mit so kleinem Einsatz und so viel professioneller Planungsarbeit vorgeht.

Man will wohl absichtlich das Motiv festnageln, bevor man überhaupt mit den Ermittlungen fertig ist.

Nun nehme ich an, dass die Staatsanwaltschaft nicht viel zu den Geschäften sagen kann, weil sie nicht qualifiziert dafür ist. Um den potenziellen Gewinn zu errechnen wird man einen Gutachter beauftragen, das kann Wochen/Monate dauern. Soweit passt das noch.

Es könnte theoretisch auch sein, dass der Beschuldigte die genannten OS direkt beim Emittenten erworben hat, dann sieht man den Umsatz nicht. Dies könnte erklären, dass da einige Umsätze nicht zusammenpassen. Das wollte ich nur mal kurz erwähnen.

Wobei ich es wiederum sehr komisch finde, dass man trotz akribischer Aufklärungsarbeit der Spezialisten, den 17.6. als Verfallstermin nennt, der ja der 16.6. wäre... Ein so dilettantischer Fehler von den Bundesanwälten? Möglich ist alles. Wenn der 17.6.2017 numerisch nicht wieder auf so eine typische "Freimaurer" Zahl wäre.

Es sind noch so viele Fragen offen, vor allem wie der gute "Kleinanleger" an so viel Sprengstoff kam und diesen so professionell - wie es gewesen sein soll - platzieren konnte, aber trotzdem nicht alle Sprengsätze zündeten...

Außerdem dürften nun die Internet-Aufklärer und Nachrichtenportale mit der Recherche so beschäftigt sein, dass man die nächste Aktion vielleicht gar nicht mehr bemerkt. Sozusagen eine Vernebelungsaktion...

Gruß


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