Jede, die nicht zu klobig und zu schwer ist

Brutus ⌂, Donnerstag, 29.08.2024, 10:17 (vor 66 Tagen) @ ebbes2575 Views
bearbeitet von Brutus, Donnerstag, 29.08.2024, 11:04

Weil auf Dauer auch bisschen lästig, stell Dir vor ständig so ne Taschenlampe (schwer) mit DIr herumzuführen obgleich Du faktisch nie an Stellen kommst, wo es so dunkel ist, dass Du sie brauchst.

Voraussetzung:
Waffengesetz (WaffG)
§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,
1.
wesentlich mehr, als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein.


(Da die Allgemeinheit aus amoklaufenden, in Menge unkontrolliert hergelockten Messermenschen und dem Rest besteht, ist der Rest, der stetig als Opfer herhalten muss unzweideutig mehr, als die Allgemeinheit, durch diese Gewalttaten gefährdet.)

Ein Urteil in dieser Richtung und jedem nativen Deutschen steht diese Waffe zu!

Ferner USA als Vorbild, schnöde trocken politisch den zweiten Verfassungszusatz einfordern!

Drittens.

Mir ist immer noch rätselhaft auf welche Verfassung sich der Verfassungschutz beruft, da es bundesdeutsch ja nun

KEINE

Verfassung gibt, jedenfalls eine die nach 1945 erlassen wurde.

Demnach muss der Verfassungsschutz scheinbar seine Legitimation der Namensgebung aus der vorherigen Verfassung schöpfen.

In jener bis 1945, die ich im Detail nicht recherchiert habe, soll es eine uneingeschränkte Waffen- Führungserlaubnis gegeben haben.

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