Ich wurde noch vor Wochen ausgelacht ...
Als ich schrieb, dass ich Anfang der 90er ein Richter von einem Landgericht sagte (war in der Ausbildung), "das Ding mit digital ist nicht ohne". Man kann 0 und 1 einfach austauschen, ohne dass jemand etwas komisch vor-mitbekommt. Fälschungssicher wäre das nicht und auch nach StGB als unzulässig anzusehen...
Bilder haben eine Metadatei und auch genau diese kann man fälschen (KI). Alle Bilder, Videos oder Audioaufnahmen (digital) würde ich heute als Beweis nicht mehr zulassen!
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