Ich versuche es noch einmal
Um die Stellung als Erbe zu erlangen, bedarf es keines zusätzlichen staatlichen Aktes und keiner besonderen Ernennung. Man wird vielmehr vollkommen automatisch Erbe, ohne dass man sich auch nur einmal zu der Erbschaft geäußert hat.[/i]
Das ist richtig. Aber durch eine Ablehnung es Erbes bist du sofort aus allen Rechten und Pflichten entlassen.
Die Frist für eine Ablehnung beginnt mit der Erkenntnis, dass du Erbe bist und um welches materielle Erbe es sich handelt. Tritt Später eine Änderung der Erbschaftsmasse ein, beginnt ab dem Zeitpunkt der Erkenntnis die Frist erneut.
Gesetze sind zwar oft schwierig formuliert, aber gerade in Erbschaftsdingen ist das BGB eindeutig. Einfach mal in Ruhe lesen. BGB ab §1622
Mal langsam erklärt:
Ein Mensch ist verstorben. 100k Euro Nachlass
Erkenntnis über die dir Zustehende Erbmasse erzeugt rechtliche Bindung. Fristen laufen (6 Wochen für Ablehnung).
Ohne Ablehnung bist du nach 6 Wochen Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Auch für Folgeschäden des Erbes.
Mit Ablehnung bist du aus der Sache raus.
Ohne erste Ablehnung:
Nach einem halben Jahr stellt sich heraus, kein Guthaben nur Schulden. Dies erzeugt rechtliche Bindung. Fristen laufen (6 Wochen für Ablehnung).
Ohne Ablehnung bist du nach 6 Wochen Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Auch für Folgeschäden des Erbes.
Mit Ablehnung bist du aus der Sache raus.
Irgendwie muss du schon Kenntnis erlangen, ob du Erbe bist. Ab dieser Erkenntnis beginnen die Fristen zu laufen. Was ist mit dem Onkel in Südamerika, der nie davon erfährt? Für ihn entsteht nie eine Pflicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt an dem man erfährt, dass man Erbe ist und erfährt woraus das Erbe besteht! Siehe BGB
Ein Erbe ist keine Lotterie. Um entscheiden zu können müssen die Fakten auf dem Tisch liegen. Aus dem Grund beginnen die Fristen auch erneut zu laufen, wenn sich die Fakten als unrichtig herausgestellt haben. z.B. Keine Moneten, nur Schulden.
Rainer
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