Ergänzung
Mein Freund hatte keine Nachfahren. Sollte derjenige, der das Erbe ausschlägt, jedoch Kinder haben, müssen die ebenfalls jeder für sich (und ihre Kinder) das Erbe ausschlagen. Es muss prinzipiell der komplette „Zweig“ dafür sorgen, nicht Mitglied der Erbengemeinschaft zu werden.
Hatte das eben vergessen zu erwähnen.
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