Komplizierte Rechtslage, Beratung teuer, Verzicht auf das Erbe eine Option?
Vorab, ich kenne im Bereich der Verwandtschaft / Bekanntschaft mehrere Erbengemeinschaften. Je kleiner die Gemeinschaft ist, je weniger Probleme existieren bei der internen Abstimmung, um fristgerecht zur jährlichen Steuererklärung jedes Gemeinschaftsmitglieds beizutragen.
Eine Gemeinschaft mit 12 Mitgliedern ist zwar nicht dabei, jedoch greift das Chaos bei der internen Abstimmung bereits sehr deutlich ab 6 bis 8 Mitgliedern. Da es sich hierbei um Verwandschaftsverhältnisse handelt, sorgt die interne Abstimmung in der Regel zu negativen Impulsen, Lagerbildung, Diffamierung und Disharmonie. Das steckt man in jungen Jahren zwar noch locker weg, im Alter wird es allerdings lästig und deshalb mein Rat:
Erbe ausschlagen.
Das geht nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Todes und man sollte es beim Notar machen lassen, dort kostet das rund 50 € inkl. aller Nebengebühren. Wichtig ist, dass man dort den Totenschein vorlegen kann (Original, bzw. beglaubigte Kopie) und dem Notar sagt, dass das Erbe überschuldet sei (muss man nicht nachweisen).
Exakt diese Strategie ist ein mir sehr gut bekannter Freund bei einer in Gründung befindlichen Erbengemeinschaft gefahren, bei der er dann natürlich nicht Mitglied wurde.
Ergebnis: Keine negativen Anfeindungen / Vorwürfe / Unterstellungen im Kreis der Familie, stattdessen ehrliche Dankbarkeit, darauf verzichtet zu haben. Hinter vorgehaltener Hand sagten ihm dann später andere Mitglieder der Gemeinschaft, dass man das besser auch hätte machen sollen.
Viel Erfolg.
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.zip