Aber wie erfährt derjenige es, wenn er keine Post vom Nachlassgericht bekommt?

ebbes, Donnerstag, 22.06.2023, 22:45 (vor 984 Tagen) @ Rainer2195 Views

Denn das Gericht meldet sich nur wenn ein Testament oder Erbvertrag besteht, sonst nicht.
Er kann nicht wissen wie der Verstorbene gehandelt hat.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/was-hat-man-geerbt.html

Ist man gesetzlicher Erbe, dann wird man in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt, der Rechtsnachfolger des Erblassers. Man wird in diesem Augenblick – rechtlich gesehen – neuer Eigentümer aller Vermögenswerte, die vor seinem Ableben dem Erblasser gehörten.

Um die Stellung als Erbe zu erlangen, bedarf es keines zusätzlichen staatlichen Aktes und keiner besonderen Ernennung. Man wird vielmehr vollkommen automatisch Erbe, ohne dass man sich auch nur einmal zu der Erbschaft geäußert hat.

Wie soll jemand wissen ob er was geerbt hat oder nicht?
Gibt es eine Auskunftspflicht vom Nachlassgericht?

Mir geht es weniger um das Erbe, sondern wer haftet wenn was passiert?

freundlicher Gruß

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.


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