Beratung bei einem Notar ist grundsätzlich kostenlos.
Viele wissen es nicht, insbesondere die Beratung zu Erbfällen ist bei Notaren völlig kostenlos.
Da braucht man also keinen Anwalt. Ja, es gibt auch in diesem Staat tatsächlichn auch was umsonst und ist mitnichten teuer.
Viele Notare bieten sogar extra Termine für Beratungen rund ums Thema Erben an.
Das Geld verdient der Notar dann mit den Verträgen.
Auch in Deutschland kann man jede Immobilie beim Staat entsorgen. Du gibts die Schlüssel bei der Gemeinde ab und erklärst den Verzicht auf die Immobilie. Das geht also in Deutschland auch.
§ 928 BGB
Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
(2) 1Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. 2Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.