Frist: Ab wann läuft die Frist zur Ausschlagung des Erbes?
Wie ich bereits geschrieben habe, läuft die Frist (6 Wochen) ab dem Tag, an dem man vom Tod erfahren hat. Das ist ein durchaus dehnbarer Zeitraum, speziell bei Familien-Konstellationen, die über viele Jahre hinweg den Bezug zu- und untereinander verloren haben.
Ich kenne Fälle, bei denen glaubhaft der Notar sogar nach 12 Wochen den Verzicht auf das Erbe dokumentiert hat, weil intern die Familie schlecht aufgestellt war und den Tod eines Familienmitglieds (aus welchen Gründen auch immer) nicht intern kommuniziert hat.
Es besteht also Gestaltungsspielraum. Ich wiederhole: Raus aus der Erbengemeinschaft!
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