Mit der Schuld ist es so eine Sache...
Für deutsche Rechtsprechung gelten für eine Schuldigkeit (mit allen Konsequenzen) folgende Bedingungen:
(und, mein mir lieb gewonnener @NST, da habe ich viel Zeit investiert)
folgende Voraussetzungen:
Nach deutschem Recht müssen
1. Ein Schaden entstanden sein
2. Ein Gesetz verletzt sein
3. Ein Schuldiger vorhanden sein.
Beim Zusammentreffen dieser 3 Voraussetzungen kam es früher zu einem Urteil...
Tja, "Es war einmal..."
Der Gedanke war Gut.
LG
D-Marker