Ist abhängig von der Zeit
Es war einmal…
Wer einen Sinn für Gerechtigkeit hat, der möge frühere Richter verstehen.
Damals gab es den Grundsatz:
Man höre sich beide Seiten an.
Heute (Kriegsrecht):
"Es reicht, sich eine Seite anzuhören.
Die wird Euch genügend darüber berichten, was die andere Seite dazu sagt."
Bald wird es verboten sein, "Feindsender" zu konsumieren.
Das in Zeiten, wo ein Gericht jemanden bestraft, der Maskenbefreiungen ohne Kontakt zum Patienten ausstellt, aber auf der anderen Seite telefonische Krankschreibungen in sind.
LG
D-Marker