das ist eine völkerrechtliche Frage

Manuel H., Montag, 10.10.2022, 07:42 (vor 1231 Tagen) @ Hannes4335 Views

4. Im Krieg darf man durchaus auch Brücken mit Sprengstoff in die Luft jagen. Haben wir ja in Jugoslawien auch gemacht.

Wir haben das vorsätzlich und wissentlich das internationale Völkerrecht brechend gemacht, weil wir es konnten und weil wir als "Wertewesten" die Werte so setzen möchten, wie es uns gefällt und unseren Interessen dienlich ist. (Richtiger, dem deep-state, der uns regiert)

Erst Jahre hinterher ließen wir das internationale Gericht in DenHaag einen Teil der Völkerrechtsbrüche nachträglich legitimieren. Unser Überfall auf Jugoslawien ohne Mandat der UNO bleibt ein Bruch des Völkerrechts, dass irgendwelche illegitime (vom Westen gedungene) Freischärler mal eben ohne die Bevölkerung zu fragen, neue Staaten durch Selbsterklärung schaffen können, das hat Den Haag dann Jahre später zugunsten der Freischärler (altes Wort für Terroristen) entschieden.

Die Referenden, die in den ehemaligen Ost-Gebieten der Ukraine durchgeführt wurden, legitimieren demokratisch und völkerrechtlich korrekt nachträglich die Sezession der Staaten Lugansk und Doneszk und legitimieren die neue Sezession der zwei weiteren Gebiete. Völkerrechtlich korrekt waren die Sezessionen von Lugansk und Doneszk, da Den Haag dementsprechend in Jugoslawien entschieden hat, demokratisch legitimiert waren weder die neuen vom Westen geförderten Teilstaaten Jugoslawiens bei ihrer Entstehung noch die in der Ukraine. Die demokratische Legitimation wurde jetzt durch Referenden nachgeholt.

Mich würde jetzt interessieren, was es für rechtlichen Gründe gibt, die die zwei unterschiedlichen Auffassungen stützen könnten.

A) das Attentat auf die Brücke war ein terroristischer Akt.
B) die versuchte Zerstörung der Brücke war ein legitimer Kriegsakt.


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