Ja. Weiss ich. Ich verwalte 380 Wohnungen.
25 davon hat der Landkreis direkt gemietet für UKR (gesamt direkt angemietet rd. 450) und 25 hab ich davon direkt an Jobcenter zahlende UKR Flüchtlinge vermietet.
Ich denke von den 50 Wohnungen sind maximal 3 nicht bewohnt. Weiterhin sind von den rd. 130 Bewohnern nur rund 20 dauerhaft zurück mit Leistungsbezug (Mann mit Mutter oder Mann/Frau mit Erwachsenen Sohn). Bei Bedarfsgemeinschsften mit schulpflichtigen Kindern gibt es m.e. keinen Sozialbetrug, allein schon wegen der Schulpflicht.
Das m.e. rund 50% der Bewohner die Wohnung aus ihrem Vermögen zahlen könnten, ist das Problem der BRd Gesetzgebung. Großflächigen Betrug sehe ich aber nicht.
Das Leben wird Ihnen aber unverhältnismäßig leicht gemacht.
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"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg
"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)