Ähnliches Bsp: Widerrrufserklärung ungenügend, Hypothekenverträge xx Jahre rückabgewickelt

Joe68, Donnerstag, 06.10.2022, 12:45 (vor 783 Tagen) @ NegaPosi2742 Views

Es gibt da ein ähnliches Beispiel aus dem BGB?
Zahlreiche Wiederrufserklärungen in vielen Verträgen (z.B. Hypothekendarlehen) entsprachen nicht 100% der gesetzlichen Vorgabe. Daraufhin haben sehr viele Kreditnehmer ihre hochverzinslichen Verträge erfolgreich gekündigt und neue, zu den gültigen günstigen Zinsen, abgeschlossen. Es gab dutzende, wenn nicht 100derte Streitfälle vor Gericht, die nahezu alle zu Lasten der Banken usw geurteilt wurden. Bis das der Gesetzesgeber die Fristen veränderte.

Eine Impfung lässt sich aber nicht rückabwickeln, etwaige Schäden müssen erst durch langwierige, teure medizinische Gutachten bewiesen werden. Der Impfling trägt den Schaden persönlich, vielleicht lernt er daraus und wählt keine Partein die die Impfung verpflichtend machen wollten.


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