Ein nur bedingt zugelassener Impfstoff, der unzulänglich auf Nebenwirkungen getestet wurde und auch NACH ABLAUF DES VERFALLSDATUMS gespritzt werden soll...

Albrecht, Mittwoch, 05.10.2022, 17:17 (vor 781 Tagen) @ mawa993155 Views

Ein nur bedingt zugelassener Impfstoff, der unzulänglich auf Nebenwirkungen getestet wurde und auch NACH ABLAUF des VERFALLSDATUMS gespritzt werden soll/darf erfüllt für mich den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit.
Unter dem Gesichtspunkt, dass auch NACH ABLAUF DES VERFALLSDATUMS gespritzt werden soll sogar den Tatbestand der VORSÄTZLICHEN Körperverletzung.

Bin aber kein Jurist...

Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
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