Aus meiner Sicht ist der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt, sobald NICHT zugelassene Impfstoffe oder Pharmaka verabreicht werden. Also haftet nach dieser Verordnung der Staat. o.w.T.

Albrecht, Mittwoch, 05.10.2022, 09:03 (vor 1402 Tagen) @ Manuel H.5303 Views
bearbeitet von Albrecht, Mittwoch, 05.10.2022, 09:33

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!
Die EU ist die Brandmauer gegen Wohlstand und Prosperität in den Mitgliedsländern!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)


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