Schlimmer als ich es mir vorgestellt habe: die "Spahn-Verordnung"
Während bei zugelassenen Arzneimitteln die Gefährdungshaftung gilt und nicht zugelassene Arzneimittel gar nicht verwendet werden dürfen hat Jens Spahn als Gesundheitsminister folgendes verordnet:
Die Pharma-Industrie darf nicht zugelassene Arzneimittel verwenden
Sie braucht keine Beipackzettel beilegen oder auf Nebenwirkungen hinweisen
Sie kann auch Arzneimittel verwenden, deren Haltbarkeit lange abgelaufen ist
Für diese Arzneimittel gilt nicht die Gefährdungshaftung, geschädigte Patienten müssen stattdessen eindeutig nachweisen, dass die Impfschäden vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden.
In von Geschädigten angestrengten Prozessen verpflichtet sich die Bundesregierung, der Pharmaindustrie (nicht den Geschädigten) alle Anwaltskosten und alle Gerichtskosten zu erstatten, außerdem alle Schmerzensgelder, Pflegegelder und Entschädigungen aus Steuergeldern zu erstatten.