Die meisten wohnen zur Miete

Manuel H., Freitag, 26.08.2022, 05:33 (vor 1274 Tagen) @ Mirko26004 Views

Wenn sie dann auch noch an die Zentralheizung angeschlossen sind, haben sie kaum Möglichkeiten.

Die Hausverwaltung kauft zu beliebigen Preisen ein, weil sie alles eins zu eins weiterreichen kann, auch staatliche Umlagen. Nun könnte der Mieter natürlich die Nebenkosten anzweifeln. Das wird dann vor Gericht geklärt, Ausgang zugunsten des Vermieters kann als gesichert gelten.

Zahlt er sie nicht, kommt spätestens dann der Hammer: Ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten kann fristlos und fristgemäß gekündigt werden. Ein angerufenes Gericht entscheidet dann nur noch: Lag zu irgendeinem Zeitpunkt ein zwei-Monatsmieten-Rückstand vor? Ja oder Nein? Bei Ja wird sie die Kündigung als rechtens befinden, vielleicht zu einer fristgemäßen abmildern. Dann wird das Gericht prüfen, ob ein eventuell vorgetragener Härtefall tatsächlich stichhaltig vorliegt.

Das ist alles. Je nach Alter des Mietvertrages ein lukratives Geschäft für den Vermieter, da Araber, Afrikaner und Ukrainer als Mieter Schlange stehen und die neue, stark erhöhte Miete damit staatlich garantiert wird.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung