Rechtsstaatlich: nach deutschem Recht ..

Mirko2, Donnerstag, 25.08.2022, 18:57 (vor 1274 Tagen) @ Steppke5247 Views
bearbeitet von Mirko2, Donnerstag, 25.08.2022, 19:25

Jede Erhöhung widersprechen und seinen alten Abschlag weiter bezahlen! Denn so ohne weiteres kann der Versorger niemanden "abklemmen". Im voraus schon mal dem Versorger ein Betretungsverbot (Hausverbot) aussprechen, denn dann muss der Versorger bei Gericht ein Beschluss erwirken im einstelligen Verfahren um die Gerätschaften absperren zu können im Beisein eines GV. Im Hauptsacheverfahren kann man seine Einwände vortragen etc...
Wer nicht rechtskundig ist, sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzuziehen und bei einem Streitwert von über 5000 € wird das sowieso vor dem Landgericht verhandelt und da herrscht Anwaltszwang.

Es geht um die Masse von Widersprüche, wenn Stadtwerke"X" mit mehr als XXX Widersprüche zu kämpfen hat, ist die Rechtsabteilung sehr schnell überfordert. Siehe das mit dem großen bei den "C" Gesundheitsämter.

Wichtig, bitte alles rechtsstaatlich und ohne Gewalt!


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