.. oder mehr .. wir werden sehen. Was sagt die Bundesdisziplinarbehörde?

nereus, Dienstag, 03.05.2022, 13:55 (vor 723 Tagen) @ Wayne Schlegel1384 Views

Rechtssatz

Nicht jedem „Vergreifen im Ton“ kommt – unabhängig davon, ob gegenüber einem Vorgesetzten oder einem Kollegen/einer Kollegin – bereits disziplinarrechtliche Relevanz zu.

Eine einseitige Gesprächsbeendigung oder der Hinweis auf mangelndes Durchsetzungsvermögen mögen zwar für den Betroffenen durchaus schmerzhaft sein, stellen aber per se noch keine Dienstpflichtverletzungen dar.

Nicht jedes für jemanden unangenehme oder unbotmäßige verbale Verhalten ist bereits geeignet, die Schwelle der disziplinarrechtlichen Erheblichkeit zu erreichen (Hinweis zur Schwelle der disziplinären Erheblichkeit VwGH 21.2.1991, 90/09/0181, 28.7.2000, 97/09/0106, 13.12.2007, 2005/09/0044).

Zuletzt hat der VwGH in diesem Zusammenhang auch von der „disziplinären Belanglosigkeit“ bestimmter Verhaltensweisen gesprochen (Hinweis VwGH 8.8.2008, 2006/09/0131).
Bloße Unhöflichkeiten wie z.B. der Vorwurf mangelnder Durchsetzungsfähigkeit und eine einseitige als unhöflich empfundene Gesprächsbeendigung liegen unterhalb der Schwelle der disziplinären Erheblichkeit bzw. ihnen kommt disziplinäre Belanglosigkeit zu.

Einen Vorgesetzten hingegen als „beleidigte Leberwurst“ zu bezeichnen ist eine verbale Entgleisung, die als minderschwere Beleidigung die Schwelle der disziplinarrechtlichen Erheblichkeit bereits erreicht.

Zweifellos sozial inadäquat ist es, einen mit diversem Müll gefüllten Plastiksack vor anderen Anwesenden auf dem Besprechungstisch des Direktors zu entleeren.
Dieses Verhalten ist grundsätzlich geeignet, den von § 43 Abs. 2 BDG geschützten Betriebsfrieden nachhaltig zu stören.
Das rechtmäßige Alternativverhalten wäre gewesen, den gefüllten Plastiksack unentleert im Büro des Schulleiters zu belassen.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Dok&Dokumentnummer=DOKR...

Wer ist nun der Vorgesetzte von Herrn Melnyk?
Das ist der ukrainische Außenminister.
Den hat er aber nicht beleidigt, sondern den Regierungschef eines anderen Landes.

Allerdings hat Melnyk nun schon mehrfach die rote Linie der Diplomatie überschritten, siehe u.a. seine mehrfache Kritik an Steinmeier und seine permanenten unverschämten Forderungen.
Das steht diesem schrägen Vogel einfach nicht zu und es brodelt bereits in der Berliner Bordküche.

Diplomatischer Affront sitzt tief

Die Klarheit des Bundeskanzlers, warum er derzeit im Gegensatz zu anderen Politikern im In- und Ausland nicht nach Kiew fährt, ist überraschend. .. Kiew wird ihn erst einmal nicht zu Gesicht bekommen.

Im ZDF-Interview hat er deutlich gemacht, dass der diplomatische Affront bei ihm tiefer sitzt, als man das bisher wahrnehmen konnte. Steinmeier ist bei seiner Wiederwahl in der Bundesversammlung im Februar eindrucksvoll bestätigt worden.
Die ukrainische Regierung hat ihn aber als SPD-Politiker behandelt, dessen politische Vergangenheit von einer unkritischen Nähe zu Russland geprägt ist.
Steinmeier hat Fehler eingeräumt, Kiew hat ihm dennoch die Tür vor der Nase zugeschlagen. Steinmeier ist aber keine Einzelperson, er ist das deutsche Staatsoberhaupt, er vertritt die Bundesrepublik.
..
Und der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk sollte nun das betreiben, wofür sein Amt in erster Linie gedacht ist: Diplomatie.
Jene, an der es Selenskyj angesichts der dramatischen Umstände gemangelt haben mag. Aber was macht Melnyk?
Er nennt den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland eine „beleidigte Leberwurst“.
Wem hilft das? Niemandem.

Quelle: https://www.rnd.de/politik/ukraine-botschafter-melnyk-mehr-diplomatie-bitte-DLIBJC4ISFH...

Damit wird schon einmal medial Flagge gehißt.
Und Scholz hat Rückgrat gezeigt und will sich von diesem palavernden Affen nicht durch die Manege führen lassen.

Sollte Melnyk sich weiterhin ungebührlich aus dem Fenster hängen, wird das Konsequenzen haben - bis zu seiner Abberufung.

mfG
nereus


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