Keine Chance.

Naclador, Göttingen, Dienstag, 03.05.2022, 11:53 (vor 1332 Tagen) @ Ötzi2187 Views

"Beleidigte Leberwurst" qualifiziert sich nicht als Beleidigung, viel zu harmlos. Das ist maximal eine Taktlosigkeit und als solche nicht strafbar, behaupte ich als juristischer Laie.

Gruß,
Naclador


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung