Keine Chance.

Naclador, Göttingen, Dienstag, 03.05.2022, 11:53 (vor 1437 Tagen) @ Ötzi2353 Views

"Beleidigte Leberwurst" qualifiziert sich nicht als Beleidigung, viel zu harmlos. Das ist maximal eine Taktlosigkeit und als solche nicht strafbar, behaupte ich als juristischer Laie.

Gruß,
Naclador


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