Keine Chance.
"Beleidigte Leberwurst" qualifiziert sich nicht als Beleidigung, viel zu harmlos. Das ist maximal eine Taktlosigkeit und als solche nicht strafbar, behaupte ich als juristischer Laie.
Gruß,
Naclador
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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson