Keine Chance.

Naclador, Göttingen, Dienstag, 03.05.2022, 11:53 (vor 936 Tagen) @ Ötzi1705 Views

"Beleidigte Leberwurst" qualifiziert sich nicht als Beleidigung, viel zu harmlos. Das ist maximal eine Taktlosigkeit und als solche nicht strafbar, behaupte ich als juristischer Laie.

Gruß,
Naclador

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"Nur die Lüge benötigt die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht."
Thomas Jefferson


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