Keine Chance.
"Beleidigte Leberwurst" qualifiziert sich nicht als Beleidigung, viel zu harmlos. Das ist maximal eine Taktlosigkeit und als solche nicht strafbar, behaupte ich als juristischer Laie.
Gruß,
Naclador
"Beleidigte Leberwurst" qualifiziert sich nicht als Beleidigung, viel zu harmlos. Das ist maximal eine Taktlosigkeit und als solche nicht strafbar, behaupte ich als juristischer Laie.
Gruß,
Naclador