Massenhaft Verstöße gegen Vermummungsverbot bzw. Hausfriedensbruch?

Ankawor, Dienstag, 05.04.2022, 10:04 (vor 1358 Tagen) @ Otto Lidenbrock3404 Views

Guten Morgen, allerseits!

Von rechtlichen Dingen habe ich keine Ahnung. Ich wiederhole nur mit eigenen Worten, was mir gestern ein Bekannter erklärt hat, der sich da auskennt.

Wer vor 3 Jahren mit einer Maske vor dem Gesicht eine Bank betreten hätte, würde einen Polizeieinsatz ausgelöst haben. Dann kam Corona und die Maskenpflicht. Die ist jetzt wieder gefallen, somit gilt wieder die vorherige Regelung: Wer mit Maske in eine Bank oder eine Tankstelle usw. geht, löst Alarm aus.

Er sagte, die Rechtsprechung habe das in zahlreichen Fällen auch als Hausfriedensbruch ausgelegt, weil der Inhaber (von Bank, Supermarkt usw.) berechtigterweise normalerweise nur Personen Einlass gewährt, die sich normal verhalten, nicht aber Personen, die sich vermummen. Daher werde das als Eindringen gewertet.

Und mit dem Ende der Maskenpflicht gelte das jetzt wieder. Daher empfiehlt er dringend, keine Maske zu tragen.


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