Info: Darf der Grundversorger meinen Grundversorgungsvertrag kündigen?
Hallo allerseits, vielleicht mal nützlich...
- Der Grundversorger darf Ihre Grundversorgung nur dann ordentlich kündigen, wenn ihm die Lieferung von Energie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
- Der Grundversorger darf die Grundversorgung von Haushaltskund*innen außerordentlich kündigen, wenn
[quote]Sie der StromGVV oder GasGVV in erheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln (beispielsweise bei einer Manipulation des Zählers)[/quote]
[quote]wiederholt die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Grundversorgung (Sperrung) trotz Mahnung nicht zahlen und die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde[/quote]
[quote]Gesetzliche Regelung: § 20 StromGVV und GasGVV, § 21 StromGVV und GasGVV[/quote]
Gesetzliche Regelung: § 20 StromGVV und GasGVV, § 21 StromGVV und GasGVV
Quelle: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Grundversorgung/start.html
LG Reffke
--
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Erich Kästner "Große Zeiten"