Solange sich solche Dinge (noch) ziemlich...

Greenhoop, Sonntag, 06.03.2022, 12:05 (vor 1432 Tagen) @ tar1794 Views

... problemlos regeln lassen, würde ich aus pragmatischen Gründen den Test durchführen und dann am besten, wenn vorhanden, zu einer Nebenstelle des Einwohnermeldeamts gehen. Wenn Du über 24 Jahre bist, dann hat dieser "Ausweis" immerhin 10 Jahre Gültigkeit und ich bin mir aktuell nicht einmal mehr sicher, ob die BRD solange noch Fortbestand haben wird.

Anstelle des Personalausweises würde ich auch immer den Reisepass bevorzugen, denn Ersterer findet nicht überall im Ausland Anerkennung. Springe über Deinen Schatten und nimm Dich nicht freiwillig aus dem Spiel. Ich bin auch gegen das Testen, aber es gibt zwangsläufig Situationen in denen man sich überwinden kann.

In § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist die allgemeine Ausweispflicht in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr geregelt. Diese verpflichtet zum Besitz eines gültigen Ausweises. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 PAuswG wird dieser ungültig, sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Demnach darf der Ausweis nicht über das Ablaufdatum hinaus genutzt und muss rechtzeitig verlängert werden.

Merke: Ihr Personalausweis darf nicht abgelaufen sein.

Personalausweis abgelaufen: Droht ein Bußgeld?

Ein ungültiger Personalausweis kann laut 32 § Abs. 3 PAuswG mit Bußgeldern von bis zu 3000 € geahndet werden. Allerdings werden solche Strafen in der Praxis vermutlich nur äußerst selten erhoben. Die gängigen Bußgelder belaufen sich je nach Kommune in der Regel auf Summen zwischen 10 und 100 €.

Wie lange darf ein Personalausweis abgelaufen sein?


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