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Manuel H., Sonntag, 06.03.2022, 07:13 (vor 1433 Tagen) @ tar2559 Views

Bei einer polizeilichen Anmeldung ist auch vorgeschrieben, persönlich zu erscheinen. Seltsamerweise kann man sich da aber vertreten lassen (Vollmacht). Wenn das bei einer polizeilichen Anmeldung möglich ist, müsste das doch auch bei der Aushänidgung eines Passes gehen.

Ich glaube zwar nicht, dass ein rechtsstaatlicher Weg erfolgversprechend ist, schlicht, weil spätestens mit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgericht jedem klar sein dürfte, dass unser Recht nach politischen Vorgaben beliebig gebeugt wird, wundere mich aber über die äußerst geringe Anzahl an Rechtsanwälten, die sich diesen Themen widmen wollen.

Das wundert mich insbesondere deswegen, weil gleichzeitig Migranten ohne Geld (ich meine nicht die schwerreichen Clan-Mitglieder) bestens beraten in die Gerichte gehen, über das Schweigerecht bestens Bescheid wissen, perfekte Verteidigungsstrategien auf der Platte haben und sich mit juristisch spitzfindigsten Argumentationen erwehren können (Altersfeststellung, Vermögensfeststellung, Familiennachzug, "Kinderehe", Bigamie)


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