Verfassungsbruch

mh-ing, Mittwoch, 12.01.2022, 09:22 (vor 835 Tagen) @ Otto Lidenbrock3378 Views

Diese 2G-Regelung für das Parlament ist eigentlich ein Verfassungsbruch, da eben die Teilnahme am Parlament uneinschränkbar ist und nicht mit einer Parlementsordnung auszuhebeln sein sollte.
Jedoch, man kann ja vor das BVerfG ziehen, die aber analog die Regelung haben. Eigentlich müsste man dann das BVerfG wegen Befangenheit ablehnen, aber wohin sollte man dann noch gehen?

Damit zeigt dieser Sachverhalt, dass unser Rechtssystem an sein Ende gekommen ist. Das System hat sich selbst korrumpiert und offenbart es in diesen Sachverhalten.

Daher ist eigentlich nur noch der Schritt zu den Grundlagen des Systems möglich, d.h. die Bürger stimmen selbst mit ihren Füßen ab, entweder mit Spaziergängen oder eben abhauen und abtauchen, gut wenn man alle Optionen sich offen hält.


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