Ist dt. Haftbefehl nicht unzulässig als eurpäischer Haftbefehl
Meines Wissens sind von Deutschland ausgestellte Haftbefehle nicht mit einem europäischem Haftbefehl vollstreckbar, da Deutschland wie Polen keine rechtsstaatliche Justiz besitzt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Das Gericht hatte in den verbundenen Rechtssachen C-508/18 und C-82/19 das Merkmal der „ausstellenden Justizbehörde“ gemäß Art. 6 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI auszulegen und gelangte in seinem Urteil vom 27. Mai 2019 zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Europäischen Haftbefehl um eine „justizielle Entscheidung“ handele und er daher von einer „Justizbehörde“ ausgestellt werden müsse. Dies muss kein Gericht, sondern kann auch eine andere an der Strafrechtspflege mitwirkende Behörde sein, allerdings darf diese im Unterschied insbesondere zu Ministerien oder Polizeibehörden nicht zur Exekutive gehören. Ein Europäischer Haftbefehl könne daher nur von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaates ausgestellt werden, die nicht „der Gefahr ausgesetzt“ sei, „im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden.“[9] Diese Voraussetzungen sind in der deutschen Justiz bisher nicht gegeben. Die Entscheidung löste eine Diskussion über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften und eine diesbezügliche Neufassung der Justizorganisation in Deutschland aus/i]
Daher kann es hier eigentlich kein europäischer Haftbefehl sein, und wenn doch, hätte die Person beste Chancen, dass das illegal erklärt wird.