Antwort zu den Konsequenzen bei Nichtzahlung

Manuel H., Montag, 06.12.2021, 12:44 (vor 864 Tagen) @ helmut-11109 Views
bearbeitet von Manuel H., Montag, 06.12.2021, 12:51

Zivile Forderungen werden nur vollstreckt, wenn Vermögen da ist. Ist alles Vermögen unanfechtbar weg, dann kann in zukünftige Einkünfte vollstreckt werden (Renten, Gehälter durch Pfändung, wenn über Pfändungsfreigrenze liegend)

Üblicherweise kann dann verlangt werden, dass der Schuldende seine Vermögenslosigkeit an Eides statt versichert, was üblicherweise die Kündigung aller Kredite, Dispos und Kreditkarten nach sich zieht.

GEZ ist eine zivile Forderung. Der berühmt gewordene GEZ-Verweigerer kam deshalb in Haft, weil er die Vermögensauskunft nicht geben wollte. Dann wird Beugehaft verhängt, Beugehaft bedeutet, er bleibt so lange in Haft, bis er sich beugt und die Vermögensauskunft leistet.

In der Vermögensauskunft legt er entweder unbekanntes Vermögen offen, in das dann vollstreckt werden kann oder er erklärt, dass er keins hat, dann erklärt er seine Vermögenslosigkeit, Konsequenz siehe oben.
Lügt er, wird es strafrechtlich, dann droht untiges.

Strafbefehle werden vollstreckt unabhängig von Einkommen und Vermögen. Wer sie nicht bezahlt, leistet Ersatzhaft, die mit 12 Euro pro Tag "verrechnet" werden. Ich kenne Obdachlose (die sich ja meist juristisch nicht wehren), die wegen wiederholter Beförderungserschleichung (warme U-Bahn) oder wegen wiederholtem Hausfriedensbruch (warmer Bahnhof) entsprechend hohe Strafbefehle angesammelt haben, die sie natürlich nicht bezahlen können und so mal eben für 18 Monate in den Knast wandern bis der Strafbefehl abgesessen ist. Ob Vermögen da ist oder nicht, ob es versteckt wurde oder nicht, interessiert nicht, entweder sofort cash zahlen oder Knast.

Zivile Forderungen werden durch Gerichtsvollzieher vollstreckt, nicht durch die Polizei, wobei die Finanzämter ihre eigenen Vollstrecker haben und manche Organisationen privilegiert sind. Die GEZ z.B. kann sich ihre Forderungen selber titulieren, Normalos müssen ihre Forderung erst gerichtlich prüfen lassen.

Strafbefehle werden durch die Polizei vollstreckt, entweder durch einen Hausbesuch, seltener auf Arbeitsstätten, meistens bei zufälligen Personenkontrollen oder bei Grenzübertritten.

Bei Corona-Verstößen ist offensichtlich eine dritte Variante geplant. Wie die genau aussehen wird, würde ich gerne wissen. Ob die in irgendeiner Weise rechtsstaatlich haltbar sein wird, interessieren ja inzwischen weder Gesetzgeber, Polizisten, Gerichte oder Staatsanwälte.


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