Da würde mich etwas interessieren:

helmut-1, Siebenbürgen, Montag, 06.12.2021, 05:49 (vor 878 Tagen) @ Ortelius1375 Views

Da geht einer her und schreibt alle Besitztümer auf Dritte. Aber im Dreieck. Erst auf Fremde (die man absolut gut kennt und die vertrauenswürdig sind), und von dort auf die Verwandten, resp. auf die Kinder. Ideal und absolut unanfechtbar ist es, das nicht per Schenkung, sondern per Kaufvertrag zu machen (den 1. Teil) dann geht man ins Casino, sieht zu, dass man einen Nachweis hat (ich weiß nicht, was es dort gibt, - Eintrittskarte oder sonst was)und behauptet dann, man hätte den Verkaufsgewinn dort verspielt.

Dann geht man zum Amt und beantragt als Mittelloser die Mindestsicherung (= Sozialhilfe). Dann kommen diese 3.600 € zur Anwendung. Bei Mittellosigkeit, was passiert dann? Kommt man dann in den Knast, als Ersatz? Oder Erzwingungshaft (Beugehaft)?

Aber im Knast ist man ja auch in sozialer Gemeinschaft, wie geht das dann? Darf man überhaupt als Ungeimpfter in den Knast?

Wäre interessant, das durchzuspielen.


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