Fragen zur Testpflicht in öffentlichen Stadtverkehrsmitteln

Manuel H., Sonntag, 28.11.2021, 12:36 (vor 873 Tagen)3244 Views

Zitat
Als Impfnachweise werden sowohl digitale Zertifikate wie auch Impfpässe akzeptiert, heißt es bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Dazu gezeigt werden müsse gegebenenfalls noch ein Ausweisdokument mit Foto.

Das geht weit über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus. Einen Ausweis mit dem Testnachweis abzugleichen ist nicht gefordert. Machen die jetzt ihre eigenen Gesetze? Dürfen die das juristisch?

Wie wird das eh juristisch gehandhabt?

Ticket ordnungsgemäß, Impfzertifikat fehlt oder ist ungültig. Was dann? Wenn Strafen verhängt werden, wer darf das, die private Firma, die Schwarzfahrern hinterhersteigt, die Angestellten der Verkehrsbetriebe? Nur das Ordnungsamt oder nur die Polizei?

Einen Ausweis nicht dabeizuhaben, ist bislang nicht strafbar. Wie werden die Sanktionen aussehen, wenn man keinen dabei hat und wie werden die juristisch begründet. Es steht den Verkehrsbetrieben ja frei, sich wie die Polizei an bestehende Gesetze zu halten. Die Polizei kann bei fehlendem Ausweis nicht einmal 5 Euro Ordnungsgeld verhängen, sie kann nur eins machen: Den zu Kontrollierenden auf die Wache schleppen, um dort die Personalien festzustellen.


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