Leider nicht. Bin kein Freund vieler Worte ..

Beo2, NRW Witten, Donnerstag, 18.11.2021, 10:54 (vor 1524 Tagen) @ Naclador1156 Views
bearbeitet von Beo2, Donnerstag, 18.11.2021, 11:34

.. kann aber konkrete Fragen beantworten. Im Detail wären durchaus unterschiedliche Lösungen möglich.

Die Basis meiner BWL ist die sachlogisch selbstverständlich zu fordernde paritätische Mitbestimmung von Kapitaleignern und Arbeitserbringern in jedem Unternehmen, auf allen Unternehmensebenen .. auch betreffend die Entlohnungshöhe für alle Beteiligten (Kapitalgeber und Arbeitsgeber).
Für die Kapitalseite kann ich mir z.B. gut eine einvernehmlich vereinbarte Verzinsung der Kapitalanteile zum marktüblichen (Banken-) Zins vorstellen .. also einen vertraglichen Kapitallohn, analog zum Arbeitslohn. Erst danach wäre ein "Betriebsergebnis" (GuV) zu ermitteln und an die Kapitaleigner und die Arbeitsgeber, je zur Hälfte, zu verteilen.

Ich spreche da gerne von: Wirtschaftsdemokratie auf der Ebene der BW. Und von Sozialer Marktwirtschaft auf der Ebene der VW. Und sicher, für die VW werden noch ganz andere gesetzliche Lösungen benötigt.

Das müsste gesetzlich verankert werden, sonst funktioniert es nicht. Dafür geeignet wäre eine Reform des bereits vorhandenen Betriebsverfassungsgesetzes.

Mit Gruß, Beo2


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