Sehr gut ein zentrales Problem erkannt ! ..
Das Bundesverfassungsgericht urteilte einmal in seinen guten Zeiten:
„Soweit es um die Funktion des Eigentums als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht, genießt dieses einen besonderen Schutz. … Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zu Inhalts- und Schrankenbestimmungen umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer sozialen Funktion steht.“
Nur leider bleibt dieses Urteil in der gesellschaftlichen Praxis ohne Folgen.
Ein Wirtschaftsunternehmen ist keine Sache, die dem privaten, persönlichen Gebrauch des Eigentümers, sondern gemeinsam mit notwendigen Mitarbeitern der Bedürfnisbefriedigung vieler anderer Menschen und der gemeinsamen Einkommenssicherung dient. Die unbegrenzte Verfügungsbefugnis über Produktionsmittel, Finanzkapital und Gewinn oder gar der Verkauf des ganzen Unternehmens, die das Privateigentum gewährt, hat enorme soziale Auswirkungen für andere Menschen.
Auch hier, sehr gut beschrieben! Ich möchte es ergänzen:
Ein Haufen Kapital allein, egal ob Finanz- oder Sachkapital (= Produktionsmittel), kann niemals ein Unternehmen oder eine Unternehmung sein. Es ist ein Haufen toter Sachen und kann Nichts produzieren. Ein Haufen Kapital oder ein Kapitalgeber (Investor) wird ein Teil'! oder ein Teilnehmer eines Unternehmens ERST durch die darin tätige Arbeitskraft. Nur die Arbeitskraft kann irgendetwas produzieren, und zwar sowohl das Kapital als auch die Produkte.
Die Arbeitskraft (sowie die übergeordnete "Natur") war und ist der Erschaffer aller Produktionsmittel und aller Produkte von Wirtschaftstätigkeit. Daraus folgt für mich zwingend, dass die Arbeitskraft in jedem gesellschaftlichen Werteskala höher stehen muss als das Kapital, was auch praktische Konsequenzen haben muss. Das ist das eine.
Zweitens, die Produkte jedes Unternehmens, egal ob Waren oder Dienstleistungen, enstehen aus einer "Fusion" (= Einsatz und Verbrauch) von Kapital und Arbeitskraft. Daraus folgt für mich, dass das Produkt jedes U. selbstverständlich Eigentum sowohl der Kapitalgeber als auch der Arbeitserbringer zu sein hat .. und damit auch die dafür erzielten Erlöse, prinzipiell zu gleichen Teilen. Welche praktischen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen auf der Unternehmensebene das haben könnte und sollte, dafür habe ich konkrete Lösungen = Stichwort: paritätische Mitbestimmung & Ergebnisbeteiligung von Kapitalgebern UND Arbeitserbringern.
Drittens, es kann doch nicht sein, dass die Inhalte der Staatsverfassung am Fabriktor aufhören zu gelten .. wie das gegenwärtig der Fall ist.
Und viertens, was ich noch erwähnen möchte: ist das private Eigentum an wirtschaftlich verwertbarem Grund & Boden (mit allem drauf und drin) in wenigen Händen. Auch hier haben wir ein weiteres dickes "Eigentumsproblem" im Kapital'Ismus**.
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Ich plädieren NICHT für eine kommunistische Staatswirtschaft. Ich plädiere für eine Soziale Marktwirtschaft, anstelle des Kapital'Ismus**. Dafür kann ich zahlreiche praktische Lösungen anbieten.
Mit Gruß, Beo2
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*) -ismus/-istisch = bezogen auf, orientiert am, bestimmt/beherrscht durch, dienlich/verpflichtet dem, Primat/Diktat des ...
*) KAPITAL'Ismus = KapitalRENDITE'Ismus = Alles für das Kapital, Nichts für die Arbeitskraft! = "Kapitalrendite_ist_der_oberste Sinn_&_Zweck_von_Wirtschaft_und Arbeit"-Ideologie = Ausdruck einer kollektiven Geisteskrankheit (Soziopathie); Verzerrung/Deformation des Sinns wirtschaftlicher Tätigkeit.