Kleiner Hinweis: Kannibalismus fiele unter "Störung der Totenruhe".

Gernot ⌂, Dienstag, 21.09.2021, 17:45 (vor 919 Tagen) @ Mephistopheles1690 Views

Man hat halt hier noch keine Doppelt- und Dreifachbestrafung, wie bei anderen Tatbeständen, besonders im Sexualstrafrecht.


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