Kleiner Hinweis: Kannibalismus fiele unter "Störung der Totenruhe".
Man hat halt hier noch keine Doppelt- und Dreifachbestrafung, wie bei anderen Tatbeständen, besonders im Sexualstrafrecht.
Man hat halt hier noch keine Doppelt- und Dreifachbestrafung, wie bei anderen Tatbeständen, besonders im Sexualstrafrecht.