Wäre interessant, darüber ein Rechtsgutachten anzufordern

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 22.08.2021, 16:25 (vor 1611 Tagen) @ Hannes3284 Views

Aber meiner Meinung nach kann man den ersten Satz bereits erfolgreich mit dem 2. Satz widerlegen:

Der Richter würde in seinem Urteil sinngemäß schreiben, dass im heute verbreiteten Verständnis der Farbe Gelb diese für die Verfolgung der Juden stünde. Dass dem auch nicht abhülfe, dass, nachgewiesener Maßen, die Signal-Funktion der Farbe Gelb früher einmal weiter gefasst war, nämlich, dass überwiegend Huren und andere seinerzeit suspekte Mitbürger dieser individuellen Kennzeichnungspflicht unterlagen.

Ich habe nun in mehreren Berichten darüber gelesen, auch die Verbote des Stern-Tragens z.B. von der Stadt München. In allen Begründungen ist immer wieder die Rede vom Davidstern, und der ist schließlich klar definiert.

Natürlich kann man nicht ausschließen, daass das gelbe Pentagramm dem Davidstern juristisch gleichgestellt wird, aber da müssen sich die Juristen schon anstrengen. Allerdings habe ich eine Begründung des Hitlergrußes mit dem Symbolzeichen des Widerstands gefunden, wo man das gleichgestellt hat. Die Begründung des Verfassungsschutzes:

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/2018/rechtsextremismus-sym...

Punkt 1.2.1 - Gleichstellung des Hitlergrusses mit dem Zeichen für Widerstand.
(ich konnte diesen Absatz nicht kopieren, offensichtlich ist das geschützt)

Wie würde das Asterix bezeichnen: Die spinnen, die Römer.


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