Tja. Hätte sie lieber vorher die AGB gelesen! Muss im Friseurgeschäft aushängen! Da steht dann auch drin, ob und welche Karten akzeptiert werden.

Mephistopheles, Samstag, 21.08.2021, 13:18 (vor 1614 Tagen) @ Olivia3664 Views

Zitat:
Der Verwender muss bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Dieser Hinweis kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Da der Hinweis bei Vertragsschluss vorliegen muss, genügt ein Hinweis auf Dokumenten, die erst nach Vertragsschluss ausgehändigt oder übersandt werden (z.B. Rechnungen oder Lieferscheine) nicht. Wenn ein Hinweis bei Vertragsschluss nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, reicht ein deutlich sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses aus. Dies kommt insbesondere bei Geschäften des Massenverkehrs (z.B. der Nutzung von Parkhäusern oder von Schließfächern, beim Kartenkauf am Ticketschalter) oder bei der Nutzung von Automaten in Betracht. Die AGB müssen dann an einer geeigneten Stelle aushängen oder ausliegen, sodass sie vom Kunden bzw. potentiellen Vertragspartner nicht übersehen werden können (z.B. im Eingangsbereich des Geschäfts oder an der Kasse).
https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/v...

Gruß Mephistopheles


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung