strafrechtliche Seite

Manuel H., Sonntag, 22.08.2021, 05:21 (vor 1613 Tagen) @ helmut-13663 Views

Ich möchte mal vermuten, dass Trägern eines Gelben Sterns in der BRD eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung ins Haus steht. Dieser Paragraph ist so gefasst, dass selbst wahrheitsgemäße und unstrittige Aussagen hart bestraft werden.
Man ist dann wegen (antisemitischer) Volksverhetzung vorbestraft.

Wie seht Ihr das strafrechtliche Risiko?

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Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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